Sicherheitsbeauftragter Schulung für Unternehmen in Ratingen und Umgebung
Ein Tag, live per Zoom, ohne Anreise. Ihre Mitarbeiter lernen, was § 22 SGB VII von Sicherheitsbeauftragten erwartet und wie sie die Rolle im Betrieb ausfüllen.
Alle Details →Termine und Preis
09:00 bis 16:00 Uhr, 8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, Pausen inklusive. Live online per Zoom.
09:00 bis 16:00 Uhr, 8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, Pausen inklusive. Live online per Zoom.
Die Buchung ist nur für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB möglich. Alle Details
Was § 22 SGB VII verlangt
Nach § 22 Abs. 1 SGB VII in der seit 2026 geltenden Fassung bestellen Unternehmen mit regelmäßig 50 oder mehr Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte. Bei mehr als 20 und weniger als 50 Beschäftigten gilt das nur, wenn nach der Gefährdungsbeurteilung eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit besteht. Unter 250 Beschäftigten ohne besondere Gefährdung genügt ein Sicherheitsbeauftragter.
Die DGUV Vorschrift 1 (§ 20, Ausgabe 2013) nennt noch „mehr als 20 Beschäftigte“. Ihre Anpassung steht aus.
§ 22 SGB VII ist Bundesrecht und gilt für Unternehmen in Nordrhein-Westfalen genauso wie in allen anderen Ländern.
Was Sicherheitsbeauftragte tun, beschreibt § 22 Abs. 2 SGB VII. Sie unterstützen den Unternehmer bei der Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Insbesondere überzeugen sie sich vom Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung vorgeschriebener Schutzeinrichtungen und persönlicher Schutzausrüstungen und machen auf Unfall- und Gesundheitsgefahren aufmerksam. Wegen dieser Aufgaben dürfen sie nach Abs. 3 nicht benachteiligt werden.
Drei Handlungsfelder an einem Tag
Der Tag ist aufgebaut nach dem Rahmenkonzept DGUV Grundsatz 311-004 und gegliedert nach dessen drei Handlungsfeldern.
Mit den anderen Arbeitsschutzakteuren zusammenarbeiten
- → Rolle, Rechte und Pflichten nach § 22 SGB VII
- → Abgrenzung zu Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt und Führungskraft
- → Arbeitsschutzausschuss
- → Mängel und Beinaheunfälle an die Verantwortlichen herantragen
Bei der sicheren Gestaltung der Arbeitsbedingungen unterstützen
- → Gefährdungsbeurteilung lesen und mitwirken
- → Eigene Begehung im Arbeitsbereich
- → Unterweisungen unterstützen
- → Wirksamkeit von Maßnahmen prüfen
Kollegen zu sicherem Verhalten bewegen
- → Gesprächsführung
- → Sicherheitswidriges Verhalten ansprechen
- → Beschwerden aufnehmen und weitergeben
- → Führungskraft einbeziehen
Ob Mode, Elektronik oder Maschinenbau: Wer in Ratingen Sicherheitsbeauftragte bestellt, braucht Leute, die ihren eigenen Arbeitsbereich mit anderen Augen ansehen. Die eigene Begehung im Arbeitsbereich ist deshalb Teil des Tages.
Teilnahme ohne Anreise
Einen Schulungsort in Ratingen braucht es dafür nicht. Der Unterricht läuft live per Zoom, Ihre künftigen Sicherheitsbeauftragten bleiben an ihrem Arbeitsplatz in Ratingen oder im Umland.
Unterrichtet wird von 09:00 bis 16:00 Uhr, in 8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, die Pausen sind darin enthalten. Einen Selbstlernteil gibt es nicht. Jeder Teilnehmer braucht einen Rechner mit Kamera, Mikrofon und stabiler Internetverbindung. Wer den Tag vollständig mitmacht, erhält eine Teilnahmebescheinigung von SkillSprinters. Den Zoom-Link erhalten alle Teilnehmer 3 Werktage vor dem Termin.
Unser Rat bei der Auswahl: Geben Sie die Rolle jemandem, der im eigenen Bereich respektiert wird und Kollegen ansprechen kann, ohne belehrend zu wirken. § 22 Abs. 3 SGB VII schützt Sicherheitsbeauftragte vor Benachteiligung. Den Rückhalt im Team ersetzt das Gesetz nicht, deshalb ist die Gesprächsführung ein eigener Teil des Schulungstags.
Buchung für Unternehmen
Die Schulung richtet sich an Unternehmen, Behörden und Einrichtungen, die Sicherheitsbeauftragte bestellen. Gebucht wird über unser Online-Formular, ausschließlich als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. In einer Buchung melden Sie 1 bis 10 Teilnehmer an.
Der Preis beträgt 299,00 € je Teilnehmer zzgl. 19 % USt (56,81 €), zusammen 355,81 €.
Häufige Fragen zur Schulung
Ab wie vielen Beschäftigten muss ein Unternehmen Sicherheitsbeauftragte bestellen? ▾
Nach § 22 Abs. 1 SGB VII in der seit 2026 geltenden Fassung ab regelmäßig 50 Beschäftigten. Bei mehr als 20 und weniger als 50 Beschäftigten nur, wenn nach der Gefährdungsbeurteilung eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit besteht. Die DGUV Vorschrift 1 (§ 20, Ausgabe 2013) nennt noch „mehr als 20 Beschäftigte“, ihre Anpassung steht aus.
Was brauchen die Teilnehmer für die Online-Schulung? ▾
Einen Rechner mit Kamera, Mikrofon und stabiler Internetverbindung. Der Unterricht läuft live per Zoom, einen Selbstlernteil gibt es nicht. Teilnehmer aus Ratingen und Umgebung sind vom Arbeitsplatz aus dabei, eine Anreise ist nicht nötig.
Welchen Nachweis erhalten die Teilnehmer? ▾
Wer den Tag vollständig mitmacht, erhält eine Teilnahmebescheinigung von SkillSprinters. Der Tag ist aufgebaut nach dem Rahmenkonzept DGUV Grundsatz 311-004.
Was gilt, wenn ein Mitarbeiter kurzfristig ausfällt? ▾
Einen Ersatzteilnehmer können Sie jederzeit kostenfrei benennen. Eine einmalige Umbuchung auf einen anderen Termin ist bis 3 Werktage vorher kostenfrei, sofern ein späterer Termin angeboten wird und dort Plätze frei sind, sonst gelten die Stornoregeln. Eine Stornierung in Textform ist bis 14 Tage vor dem Termin kostenfrei, danach werden 50 % fällig, ab 3 Werktagen vor dem Termin oder bei Nichterscheinen 100 %. Sie können jeweils nachweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Termine, Inhalte und die Buchung finden Sie gesammelt auf der zentralen Seite zur Schulung: Alle Details